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Auf gar keinen Fall. Das würde einer verdeckten Gewinneinlage gleichkommen und erhebliche Steuern auslösen. Die Umwandlung in eine GmbH muss auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes erfolgen. Dazu brauchst Du einen guten Steuerberater, der das bereits öfter gemacht hat.
Wird das das Gewerbe auf einem privaten Grundstück ausgeübt, ist das Privatgrundstück gewerblich infiziert und kann nicht mehr steuerfrei verkauft oder übertragen werden. In diesem Fall sind die stillen Reserven (z.B. die Wertsteigerung des Grundstücks) zu versteuern. Das kann unter Umständen so teuer werden, dass eine Insolvenz unvermeidbar wird.
Personengesellschaften können beim Finanzamt eine Steuererleichterung für nicht entnommene Gewinne beantragen. Der Steuersatz beträgt dann 28,5%. Das setzt jedoch eine strikte Trennung von Privat- und Firmenkonten voraus.
Es ist egal, wieviel Einzelunternehmen man gründet. Am Ende haftet der Einzelunternehmer für die Schulden. Hier sollte über die Gründung von Kapitalgesellschaften nachgedacht werden (z.B. GmbH oder UG).
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